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Bürgergeld 2026: Regelsätze, Anspruch und der Weg zurück in Arbeit

Veröffentlicht am 15. Mai 2026

Bürgergeld 2026: Was Sie wissen müssen

Das Bürgergeld (früher Hartz IV / ALG II) ist die Grundsicherung für arbeitsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen. 2026 gibt es neue Regelsätze und Regelungen.

Bürgergeld-Regelsätze 2026

Die Regelsätze werden jährlich angepasst. Für 2026:

PersonengruppeRegelsatz/Monat
|---|---|
Alleinstehende563 Euro
Paare (je Partner)506 Euro
Jugendliche 15–17 Jahre471 Euro
Kinder 6–13 Jahre390 Euro
Kinder 0–5 Jahre357 Euro
Diese Beträge decken: Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie (ohne Heizung), persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Zusätzlich: Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung) werden in "angemessener Höhe" übernommen.

Zuverdienstmöglichkeiten 2026

Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, kann bis zu bestimmten Grenzen dazuverdienen:

  • Erste 100 Euro: 100% anrechnungsfrei (Freibetrag)
  • 100–1.000 Euro Brutto: 20% Freibetrag (80% werden angerechnet)
  • 1.000–1.500 Euro Brutto: 10% Freibetrag (nur wenn Kinder im Haushalt)
Beispiel: Arbeitnehmer mit 800 Euro Bruttoverdienst:
  • Erstes Hundert: 100 € frei
  • Restliche 700 € × 80% = 560 € werden angerechnet
  • Faktische Anrechnung: 560 €
  • Bürgergeld-Kürzung: 560 €
  • Effektives Zusatzeinkommen: 800 - 560 = 240 € netto mehr (plus Erwerbstätigenfreibetrag)

Weg zurück in die Arbeit: Eingliederungsvereinbarung

Das Jobcenter erstellt mit jedem Bürgergeld-Empfänger einen Kooperationsplan (früher Eingliederungsvereinbarung). Darin werden vereinbart:

  • Welche Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt ergriffen werden
  • Welche Pflichten der Leistungsempfänger hat
  • Welche Förderungen (Weiterbildung, Sprachkurse, etc.) angeboten werden

Bürgergeld vs. Mindestlohn: Lohnt sich Arbeit?

Eine wichtige Frage: Ist Arbeit zum Mindestlohn 2026 (12,82 €/Stunde, ca. 2.215 €/Monat brutto) attraktiv genug?

Bei Vollzeit-Mindestlohn (40 Stunden/Woche):

  • Brutto: ca. 2.215 €/Monat
  • Netto (SK1): ca. 1.480 €/Monat
Das Bürgergeld für eine alleinstehende Person mit Wohnung liegt bei ca. 563 € + 600–800 € Mietkosten = ca. 1.163–1.363 €/Monat.

Der finanzielle Anreiz zur Arbeit ist vorhanden, aber kleiner als oft angenommen – besonders für Menschen mit Kindern und höheren Wohnkosten.

Berechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner, wie viel Ihr Nettolohn bei verschiedenen Gehältern beträgt.