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Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderungsrente 2026: Absicherung und Steuern

Veröffentlicht am 22. April 2026

Berufsunfähigkeit 2026: Steuerliche Aspekte und Absicherung

Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind für viele Arbeitnehmer ein unterschätztes Risiko. Ca. 25% aller Erwerbstätigen werden vor Renteneintritt berufsunfähig. Was passiert steuerlich?

Erwerbsminderungsrente 2026

Wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch begrenzt arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert
  • 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Rentenantrag
  • Volle Erwerbsminderung: weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig
  • Teilweise Erwerbsminderung: 3 bis 6 Stunden täglich
Höhe der Erwerbsminderungsrente 2026: Die Rente berechnet sich wie die Altersrente – aus den gesammelten Rentenpunkten. Zusätzlich gibt es "Zurechnungszeiten": Die Rente wird so berechnet, als ob man noch bis zum Renteneintrittsalter gearbeitet hätte (67 Jahre).

Bei einem Durchschnittsverdienst und 20 Beitragsjahren ergibt sich eine volle EM-Rente von ca. 1.000–1.300 Euro/Monat brutto.

Besteuerung der Erwerbsminderungsrente

Die EM-Rente wird wie die Altersrente besteuert – nach dem Kohortenprinzip je nach Renteneintrittsjahrgang.

Beispiel 2026 (volle EM-Rente, Zugang 2026):

  • Bruttorente: 1.200 Euro/Monat
  • Steuerpflichtiger Anteil: 85,5% = 12.312 €/Jahr
  • Abzüglich Werbungskosten (102 €) und KV-Beitrag (ca. 900 €)
  • Zu versteuerndes Einkommen: ca. 11.310 €
  • Unterhalb Grundfreibetrag (12.348 €) → keine Steuer!

Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Steuern auf Rente

Wer eine private BU-Versicherung abgeschlossen hat und Leistungen erhält:

Die private BU-Rente ist teilweise steuerpflichtig. Der Ertragsanteil hängt von der voraussichtlichen Bezugsdauer ab (je nach Alter bei Rentenbeginn):

  • Rentenbeginn mit 45: 21% Ertragsanteil steuerpflichtig
  • Rentenbeginn mit 50: 26% steuerpflichtig
  • Rentenbeginn mit 55: 30% steuerpflichtig
Bei einer privaten BU-Rente von 2.000 Euro/Monat und Ertragsanteil 26%: nur 520 Euro/Monat steuerpflichtig. Das führt in den meisten Fällen zu keiner oder minimaler Steuerbelastung.

Wie viel BU-Absicherung brauche ich?

Als Faustregel: 70–80% des letzten Nettoeinkommens. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Staatliche EM-Rente als Basisabsicherung (oft nur 40–50% des Nettos)
  • Private BU-Versicherung als Ergänzung
Berechnen Sie Ihr aktuelles Nettoeinkommen mit dem Brutto-Netto-Rechner um die richtige BU-Summe zu ermitteln.