Brutto-Netto-Rechner 2026: So rechnen Sie Ihr Nettogehalt selbst aus
Veröffentlicht am 1. Februar 2026
Brutto-Netto-Rechner 2026: So rechnen Sie Ihr Nettogehalt selbst aus
Der Brutto-Netto-Rechner ist das meistgenutzte Werkzeug für Arbeitnehmer in Deutschland. Doch viele wissen nicht genau, welche Felder sie ausfüllen sollen – oder warum die Eingaben so wichtig sind. Diese Anleitung erklärt alle Parameter Schritt für Schritt.
Schritt 1: Bruttogehalt eingeben
Das Bruttogehalt ist Ihr Gehalt vor allen Abzügen. Es steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Wichtig: Geben Sie das monatliche Bruttogehalt ein, nicht das jährliche – es sei denn, Sie rechnen auf Jahresbasis. Bei einem Jahresgehalt von 48.000 Euro sind das 4.000 Euro im Monat.
Geldwerter Vorteil: Falls Sie einen Firmenwagen nach der 1%-Regelung nutzen, tragen Sie hier den monatlichen Sachbezugswert ein (z.B. 350 Euro für ein Fahrzeug mit 35.000 Euro Listenpreis).
Schritt 2: Steuerklasse wählen
Die Steuerklasse hat den größten Einfluss auf Ihre monatliche Lohnsteuer:
- Klasse 1: Ledig, getrennt lebend, geschieden
- Klasse 2: Alleinerziehend (mit Entlastungsbetrag)
- Klasse 3: Verheiratet, Hauptverdiener (niedriger Steuersatz)
- Klasse 4: Verheiratet, ähnliches Einkommen wie Partner
- Klasse 5: Verheiratet, Geringverdiener (hoher Steuersatz)
- Klasse 6: Zweitjob
Schritt 3: Bundesland auswählen
Das Bundesland beeinflusst zwei Dinge: den Kirchensteuersatz (8 oder 9 Prozent) und die Pflegeversicherung in Sachsen (Sonderregelung wegen fehlendem Feiertag). In allen anderen Bundesländern gibt es keinen Unterschied bei der Lohnsteuer selbst.
Schritt 4: Kirchensteuer
Nur Mitglieder einer kirchensteuererhebenden Gemeinschaft (i.d.R. evangelisch oder katholisch) zahlen Kirchensteuer. Sie beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8%, in allen anderen Bundesländern 9% der Lohnsteuer. Das entspricht je nach Bruttogehalt 10–80 Euro pro Monat.
Schritt 5: Krankenversicherung
- Gesetzlich (GKV): Standardfall für die meisten Arbeitnehmer. Geben Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ein (2026 durchschnittlich ca. 2,5%).
- Privat (PKV): Tragen Sie Ihren monatlichen PKV-Beitrag ein und ob Sie Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben.
- Freiwillig GKV: Für Selbstständige oder Arbeitnehmer ohne Pflichtversicherung.
Schritt 6: Kinder und Kinderfreibetrag
Kinder reduzieren die Pflegeversicherung erheblich. Ab dem ersten Kind unter 25 Jahren gilt ein reduzierter Beitragssatz. Der Kinderfreibetrag (2026: 9.652 Euro pro Kind) wird bei der Lohnsteuer jedoch erst in der Steuererklärung berücksichtigt.
Das Ergebnis verstehen
Der Rechner zeigt Ihnen:
- Nettolohn: Was tatsächlich auf Ihr Konto kommt
- Lohnsteuer: Einkommensteuervorauszahlung
- Solidaritätszuschlag: Nur bei hohen Einkommen fällig
- Krankenversicherung: Ihr Anteil (Arbeitnehmer)
- Pflegeversicherung: Differenziert nach Kinderanzahl
- Rentenversicherung: 9,3% des Bruttos (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3% des Bruttos
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