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Brutto-Netto-Rechner 2026: So rechnen Sie Ihr Nettogehalt selbst aus

Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Brutto-Netto-Rechner 2026: So rechnen Sie Ihr Nettogehalt selbst aus

Der Brutto-Netto-Rechner ist das meistgenutzte Werkzeug für Arbeitnehmer in Deutschland. Doch viele wissen nicht genau, welche Felder sie ausfüllen sollen – oder warum die Eingaben so wichtig sind. Diese Anleitung erklärt alle Parameter Schritt für Schritt.

Schritt 1: Bruttogehalt eingeben

Das Bruttogehalt ist Ihr Gehalt vor allen Abzügen. Es steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Wichtig: Geben Sie das monatliche Bruttogehalt ein, nicht das jährliche – es sei denn, Sie rechnen auf Jahresbasis. Bei einem Jahresgehalt von 48.000 Euro sind das 4.000 Euro im Monat.

Geldwerter Vorteil: Falls Sie einen Firmenwagen nach der 1%-Regelung nutzen, tragen Sie hier den monatlichen Sachbezugswert ein (z.B. 350 Euro für ein Fahrzeug mit 35.000 Euro Listenpreis).

Schritt 2: Steuerklasse wählen

Die Steuerklasse hat den größten Einfluss auf Ihre monatliche Lohnsteuer:

  • Klasse 1: Ledig, getrennt lebend, geschieden
  • Klasse 2: Alleinerziehend (mit Entlastungsbetrag)
  • Klasse 3: Verheiratet, Hauptverdiener (niedriger Steuersatz)
  • Klasse 4: Verheiratet, ähnliches Einkommen wie Partner
  • Klasse 5: Verheiratet, Geringverdiener (hoher Steuersatz)
  • Klasse 6: Zweitjob

Schritt 3: Bundesland auswählen

Das Bundesland beeinflusst zwei Dinge: den Kirchensteuersatz (8 oder 9 Prozent) und die Pflegeversicherung in Sachsen (Sonderregelung wegen fehlendem Feiertag). In allen anderen Bundesländern gibt es keinen Unterschied bei der Lohnsteuer selbst.

Schritt 4: Kirchensteuer

Nur Mitglieder einer kirchensteuererhebenden Gemeinschaft (i.d.R. evangelisch oder katholisch) zahlen Kirchensteuer. Sie beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8%, in allen anderen Bundesländern 9% der Lohnsteuer. Das entspricht je nach Bruttogehalt 10–80 Euro pro Monat.

Schritt 5: Krankenversicherung

  • Gesetzlich (GKV): Standardfall für die meisten Arbeitnehmer. Geben Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ein (2026 durchschnittlich ca. 2,5%).
  • Privat (PKV): Tragen Sie Ihren monatlichen PKV-Beitrag ein und ob Sie Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben.
  • Freiwillig GKV: Für Selbstständige oder Arbeitnehmer ohne Pflichtversicherung.

Schritt 6: Kinder und Kinderfreibetrag

Kinder reduzieren die Pflegeversicherung erheblich. Ab dem ersten Kind unter 25 Jahren gilt ein reduzierter Beitragssatz. Der Kinderfreibetrag (2026: 9.652 Euro pro Kind) wird bei der Lohnsteuer jedoch erst in der Steuererklärung berücksichtigt.

Das Ergebnis verstehen

Der Rechner zeigt Ihnen:

  • Nettolohn: Was tatsächlich auf Ihr Konto kommt
  • Lohnsteuer: Einkommensteuervorauszahlung
  • Solidaritätszuschlag: Nur bei hohen Einkommen fällig
  • Krankenversicherung: Ihr Anteil (Arbeitnehmer)
  • Pflegeversicherung: Differenziert nach Kinderanzahl
  • Rentenversicherung: 9,3% des Bruttos (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3% des Bruttos
Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner 2026 für eine exakte Berechnung in Sekunden.