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Brutto-Netto bei Steuerklasse 3: Verheiratete Paare 2026 im Vorteil

Veröffentlicht am 20. Februar 2026

Brutto-Netto bei Steuerklasse 3: Was Verheiratete 2026 wissen müssen

Steuerklasse 3 ist die attraktivste Steuerklasse für den Hauptverdiener in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Doch sie funktioniert nur als Kombination: Der andere Partner muss Steuerklasse 5 wählen.

Wie Steuerklasse 3 funktioniert

In Steuerklasse 3 wird der doppelte Grundfreibetrag (2 × 12.348 = 24.696 Euro) und ein günstigerer Steuertarif angewendet. Das führt zu deutlich niedrigerer monatlicher Lohnsteuer – verglichen mit Steuerklasse 1.

Konkret 2026 bei 4.500 Euro Brutto/Monat:

  • Steuerklasse 1: ca. 745 Euro Lohnsteuer
  • Steuerklasse 3: ca. 375 Euro Lohnsteuer
  • Vorteil: 370 Euro/Monat mehr netto!
Das ist ein erheblicher Unterschied. Über das Jahr summiert sich das auf rund 4.440 Euro.

Wann lohnt sich 3/5 wirklich?

Die Kombination 3/5 lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Als Faustregel gilt: Wenn ein Partner mehr als 60% des gemeinsamen Einkommens verdient, ist das 3/5-Modell vorteilhaft.

Vorsicht: In Steuerklasse 5 wird zu wenig Lohnsteuer einbehalten – der Geringverdiener zahlt deutlich zu viel. Das wird über die Steuererklärung ausgeglichen. Aber: Paare mit der Kombination 3/5 sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und müssen meist eine Nachzahlung leisten.

Steuerklasse 4 mit Faktor: Die smarte Alternative

Viele Paare entscheiden sich für die Faktorvariante der Steuerklasse 4. Dabei berechnet das Finanzamt einen individuellen Faktor, der die Steuerbelastung exakt auf beide Partner aufteilt. Vorteile:

  • Keine oder minimale Nachzahlungen bei der Steuererklärung
  • Beide Partner zahlen faire Anteile
  • Trotzdem Splitting-Vorteil durch den Faktor

Das Ehegattensplitting 2026

Das Splitting ist nicht an eine bestimmte Steuerklasse geknüpft – es wird automatisch in der Steuererklärung angewendet. Beim Splitting werden beide Einkommen addiert, halbiert, versteuert und dann verdoppelt. Das spart besonders dann viel, wenn die Einkommen sehr unterschiedlich sind.

Splittingvorteil Beispiel 2026:

  • Partner A verdient 70.000 Euro/Jahr brutto
  • Partner B verdient 0 Euro (kein Job)
  • Steuer ohne Splitting: ca. 16.800 Euro
  • Steuer mit Splitting: ca. 10.200 Euro
  • Ersparnis: ca. 6.600 Euro/Jahr
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