Brutto-Netto bei Teilzeit 2026: Was bleibt von 15, 20, 25 oder 30 Stunden?
Veröffentlicht am 1. März 2026
Brutto-Netto bei Teilzeit 2026
Teilzeitarbeit ist in Deutschland weit verbreitet – besonders bei Eltern, Pflegenden und Menschen, die Work-Life-Balance priorisieren. Was bleibt 2026 netto von verschiedenen Teilzeitmodellen?
Grundlage: Stundenlohn und Teilzeitbrutto
Der Bruttolohn bei Teilzeit ergibt sich aus dem Stundenlohn multipliziert mit den monatlichen Arbeitsstunden:
- 15 Stunden/Woche = ca. 65 Stunden/Monat
- 20 Stunden/Woche = ca. 87 Stunden/Monat
- 25 Stunden/Woche = ca. 108 Stunden/Monat
- 30 Stunden/Woche = ca. 130 Stunden/Monat
- 15 Stunden: ca. 1.105 Euro brutto
- 20 Stunden: ca. 1.479 Euro brutto
- 25 Stunden: ca. 1.836 Euro brutto
- 30 Stunden: ca. 2.210 Euro brutto
Nettolohn bei Teilzeit (Steuerklasse 1, 2026)
15 Stunden/Woche, 17 €/Stunde = 1.105 € brutto:
- Lohnsteuer: 0 € (unterhalb des Grundfreibetrags!)
- Sozialabgaben: ca. 225 €
- Netto: ca. 880 Euro
- Lohnsteuer: ca. 50 €
- Sozialabgaben: ca. 300 €
- Netto: ca. 1.129 Euro
- Lohnsteuer: ca. 125 €
- Sozialabgaben: ca. 373 €
- Netto: ca. 1.338 Euro
- Lohnsteuer: ca. 220 €
- Sozialabgaben: ca. 449 €
- Netto: ca. 1.541 Euro
Besonderheit: Minijob vs. Teilzeit
Bei einem Bruttolohn unter 556 Euro (2026) gilt die Minijob-Regelung. Der Arbeitnehmer zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer – der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben. Netto entspricht das bei vielen Minijobs fast dem Brutto.
Teilzeit mit Steuerklasse 3
Für verheiratete Teilzeitkräfte, deren Partner Steuerklasse 3 hat, gilt Steuerklasse 5. Das bedeutet: Trotz niedrigem Teilzeitgehalt fällt eine unverhältnismäßig hohe Lohnsteuer an. 2.000 Euro brutto in Steuerklasse 5 ergeben nur ca. 1.200 Euro netto – weil kein Grundfreibetrag abgezogen wird.
Empfehlung: Teilzeitkräfte mit Steuerklasse 5 sollten prüfen, ob die Kombination 4/4 (mit Faktor) vorteilhafter wäre.
Berechnen Sie Ihr Teilzeit-Nettogehalt mit dem Brutto-Netto-Rechner.
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