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Freiberufler und Selbstständige: Steuern und Sozialabgaben 2026

Veröffentlicht am 2. Mai 2026

Selbstständige und Freiberufler 2026: Steuern und Abgaben

Wer sich selbstständig macht oder als Freiberufler tätig ist, übernimmt alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten selbst. Das ist komplexer als bei Arbeitnehmern – aber auch mit mehr Gestaltungsspielraum verbunden.

Unterschied: Freiberufler vs. Gewerbetreibender

Freiberufler üben einen der im Einkommensteuergesetz aufgelisteten "freien Berufe" aus:

  • Akademische Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologen
  • Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Technische und wissenschaftliche Berufe: Ingenieure, Architekten
  • Kulturelle und kreative Berufe: Schriftsteller, Journalisten, Designer (unter Bedingungen)
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und müssen sich nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Gewerbetreibende üben alle anderen selbstständigen Tätigkeiten aus und unterliegen der Gewerbesteuer ab einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn/Jahr.

Einkommensteuer für Selbstständige 2026

Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Es gilt derselbe progressive Tarif wie für Arbeitnehmer.

Vorauszahlungen: Das Finanzamt erwartet quartalsweise Vorauszahlungen (März, Juni, September, Dezember), geschätzt auf Basis des Vorjahresgewinns.

Betriebsausgaben reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn:

  • Büroausstattung, PC, Software
  • Fachliteratur
  • Fortbildungskosten
  • Büro-/Homeoffice-Anteil (Miete, Nebenkosten)
  • Reisekosten (0,30 €/km für Pkw pauschal oder tatsächliche ÖPNV-Kosten)
  • Telefon und Internet (anteilig)
  • Versicherungen (berufliche Haftpflicht etc.)
  • Buchhaltungskosten, Steuerberater

Umsatzsteuer für Selbstständige

Kleinunternehmerregelung 2026: Wer im Vorjahr weniger als 24.500 Euro Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann keine USt ausweisen, keine USt abführen – aber auch keinen Vorsteuerabzug.

Regelbesteuerung: Wer über den Grenzen liegt, erhebt 19% (Regelsteuersatz) oder 7% (ermäßigt) Umsatzsteuer. Diese muss quartalsweise (oder monatlich) ans Finanzamt abgeführt werden.

Krankenversicherung für Selbstständige 2026

Selbstständige sind nicht pflichtversichert in der GKV. Sie müssen sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern:

Freiwillige GKV:

  • Mindestbeitrag (unter 1.178,33 Euro/Monat Einkommen): ca. 223 Euro/Monat (inkl. Pflegeversicherung)
  • Beiträge steigen mit dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze
  • Kein Arbeitgeberzuschuss – voller Beitrag selbst tragen
PKV:
  • Beiträge je nach Alter, Gesundheitszustand, gewähltem Tarif
  • Familienmitglieder ohne eigene Versicherung zahlen eigene Beiträge

Rentenversicherung: Pflicht oder freiwillig?

Pflichtversicherung: Bestimmte Selbstständige sind pflichtversichert – z.B. Lehrer, Erzieher, Pflegepersonal, Handwerker in der HWK, Künstler und Publizisten (Künstlersozialkasse).

Freiwillige Einzahlung: Alle anderen Selbstständigen können freiwillig einzahlen (Mindestbeitrag ca. 100 Euro/Monat).

Private Altersvorsorge: Viele Selbstständige setzen auf ETF-Sparpläne, Immobilien oder private Rentenversicherungen. Der Basisrentenvertrag (Rürup-Rente) bietet steuerliche Vorteile: Beiträge bis 28.000 Euro/Jahr (2026) sind als Sonderausgaben absetzbar.

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