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Homeoffice und Steuern 2026: Homeoffice-Pauschale und Werbungskosten richtig absetzen

Veröffentlicht am 18. März 2026

Homeoffice und Steuern 2026

Das Arbeiten von zu Hause ist 2026 für viele Arbeitnehmer zur Normalität geworden. Das Steuerrecht hat sich angepasst – zum Vorteil der Homeoffice-Arbeitnehmer.

Die Homeoffice-Pauschale 2026

Seit 2023 gilt dauerhaft: Wer an einem Arbeitstag ausschließlich von zu Hause arbeitet, kann 6 Euro pro Tag als Werbungskosten abziehen. Pro Jahr können maximal 210 Tage berücksichtigt werden, also maximal 1.260 Euro/Jahr.

Wichtig: Die Pauschale gilt für jeden vollen Homeoffice-Tag. Wer morgens ins Büro fährt und nachmittags zu Hause weiterarbeitet, kann für diesen Tag keine Homeoffice-Pauschale geltend machen.

Homeoffice-Pauschale vs. Pendlerpauschale

An Homeoffice-Tagen entfällt die Pendlerpauschale. Wer 200 Tage im Jahr Homeoffice macht und 100 Tage ins Büro fährt (25 km einfach), rechnet:

  • Homeoffice: 200 × 6 € = 1.200 €
  • Pendeln: 100 × 25 km × 0,38 € = 950 €
  • Gesamt Werbungskosten: 2.150 €
Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro beträgt, bringen die tatsächlichen Werbungskosten nur dann einen Steuervorteil, wenn sie über 1.230 Euro liegen.

Das häusliche Arbeitszimmer: Wann besser?

Wenn Sie ein dauerhaftes, qualifiziertes häusliches Arbeitszimmer haben (eigener Raum, überwiegend beruflich genutzt, kein anderer Arbeitsplatz), können Sie alle tatsächlichen Kosten anteilig absetzen:

  • Miete/Abschreibung anteilig nach Fläche
  • Nebenkosten anteilig
  • Büromöbel, Ausstattung
Das lohnt sich, wenn die Zimmerkosten die Homeoffice-Pauschale übersteigen. Bei einer 4-Zimmer-Wohnung mit 80 qm und einem Arbeitszimmer von 15 qm (18,75%) sowie 1.200 Euro Kaltmiete wären das 225 Euro/Monat = 2.700 Euro/Jahr – deutlich mehr als die 1.260 Euro Pauschale.

Weitere Werbungskosten im Homeoffice

Neben der Pauschale können Arbeitnehmer im Homeoffice folgende Kosten absetzen:

  • Arbeitsmittel: PC, Drucker, Schreibtischstuhl, Headset (ohne Begrenzung)
  • Telefon und Internet: 20% des Telefon-/Internetrechnungsbetrags, maximal 20 Euro/Monat
  • Fachliteratur: vollständig absetzbar
  • Büromaterial: vollständig absetzbar
Berechnen Sie, wie viel Steuer Sie mit Homeoffice-Abzügen sparen, und passen Sie Ihr Netto im Brutto-Netto-Rechner entsprechend an.