Homeoffice und Steuern 2026: Homeoffice-Pauschale und Werbungskosten richtig absetzen
Veröffentlicht am 18. März 2026
Homeoffice und Steuern 2026
Das Arbeiten von zu Hause ist 2026 für viele Arbeitnehmer zur Normalität geworden. Das Steuerrecht hat sich angepasst – zum Vorteil der Homeoffice-Arbeitnehmer.
Die Homeoffice-Pauschale 2026
Seit 2023 gilt dauerhaft: Wer an einem Arbeitstag ausschließlich von zu Hause arbeitet, kann 6 Euro pro Tag als Werbungskosten abziehen. Pro Jahr können maximal 210 Tage berücksichtigt werden, also maximal 1.260 Euro/Jahr.
Wichtig: Die Pauschale gilt für jeden vollen Homeoffice-Tag. Wer morgens ins Büro fährt und nachmittags zu Hause weiterarbeitet, kann für diesen Tag keine Homeoffice-Pauschale geltend machen.
Homeoffice-Pauschale vs. Pendlerpauschale
An Homeoffice-Tagen entfällt die Pendlerpauschale. Wer 200 Tage im Jahr Homeoffice macht und 100 Tage ins Büro fährt (25 km einfach), rechnet:
- Homeoffice: 200 × 6 € = 1.200 €
- Pendeln: 100 × 25 km × 0,38 € = 950 €
- Gesamt Werbungskosten: 2.150 €
Das häusliche Arbeitszimmer: Wann besser?
Wenn Sie ein dauerhaftes, qualifiziertes häusliches Arbeitszimmer haben (eigener Raum, überwiegend beruflich genutzt, kein anderer Arbeitsplatz), können Sie alle tatsächlichen Kosten anteilig absetzen:
- Miete/Abschreibung anteilig nach Fläche
- Nebenkosten anteilig
- Büromöbel, Ausstattung
Weitere Werbungskosten im Homeoffice
Neben der Pauschale können Arbeitnehmer im Homeoffice folgende Kosten absetzen:
- Arbeitsmittel: PC, Drucker, Schreibtischstuhl, Headset (ohne Begrenzung)
- Telefon und Internet: 20% des Telefon-/Internetrechnungsbetrags, maximal 20 Euro/Monat
- Fachliteratur: vollständig absetzbar
- Büromaterial: vollständig absetzbar
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