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Krankenversicherungsbeitrag 2026: GKV vs. PKV – Was zahlen Arbeitnehmer wirklich?

Veröffentlicht am 8. März 2026

Krankenversicherungsbeitrag 2026: Die vollständige Übersicht

Die Krankenversicherung ist nach der Lohnsteuer der zweitgrößte Abzug vom Bruttogehalt. 2026 gibt es wichtige Änderungen beim Zusatzbeitrag.

GKV-Beitrag 2026: Allgemeiner und Zusatzbeitrag

Der GKV-Beitrag setzt sich zusammen aus:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6% (jeweils 7,3% Arbeitnehmer + Arbeitgeber)
  • Zusatzbeitragssatz: Kassenindividuell, 2026 durchschnittlich 2,5% (jeweils 1,25%)
Effektiv zahlen Sie als Arbeitnehmer also 7,3% + ca. 1,25% = ca. 8,55% Ihres Bruttogehalts für die Krankenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.512,50 Euro/Monat

Wer mehr als 5.512,50 Euro brutto verdient, zahlt auf den Mehrverdienst keine weiteren KV-Beiträge. Die maximale monatliche GKV-Prämie für den Arbeitnehmer beträgt damit: 5.512,50 × 8,55% ≈ 471 Euro/Monat (Arbeitnehmeranteil)

GKV-Zusatzbeitrag: Unterschiede zwischen Kassen

Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell und variiert 2026 erheblich:

Günstigste Kassen (ca. 1,4–1,6%):

  • Einige BKK-Kassen und regionale AOKen
Teuerste Kassen (ca. 3,0–3,5%):
  • Einige bundesweite Kassen
Ein Wechsel von einer teuren zu einer günstigen Kasse kann monatlich bis zu 100 Euro sparen – bei gleichem Leistungsumfang (Basisleistungen sind gesetzlich identisch). Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kasse!

Wann lohnt sich PKV?

Arbeitnehmer können nur dann in die PKV wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Diese beträgt 2026 ca. 69.300 Euro/Jahr (5.775 Euro/Monat). Unterhalb dieser Grenze besteht Pflicht zur GKV.

PKV-Vorteile:

  • Oft bessere Leistungen (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung)
  • Beiträge abhängig von Gesundheitszustand und Alter bei Eintritt, nicht vom Einkommen
  • Bei hohen Einkommen deutlich günstiger als GKV
PKV-Nachteile:
  • Beiträge steigen im Alter stark an
  • Familienversicherung nicht kostenlos (jedes Familienmitglied zahlt eigenen Beitrag)
  • Bei Einkommensverlust kein Rückweg in die GKV ohne Weiteres
Berechnung: PKV-Arbeitgeberzuschuss 2026 Der Arbeitgeber zahlt für PKV-Versicherte einen Zuschuss in Höhe seines GKV-Anteils (7,3% + halber Zusatzbeitrag), maximal jedoch die Hälfte des PKV-Beitrags. Bei einem PKV-Beitrag von 400 Euro/Monat zahlt der AG etwa 235 Euro Zuschuss.

Vergleichen Sie GKV und PKV in unserem Brutto-Netto-Rechner und sehen Sie den Unterschied beim Nettogehalt.