Kurzarbeitergeld 2026: Wie viel netto bleibt bei Kurzarbeit?
Veröffentlicht am 10. April 2026
Kurzarbeitergeld 2026: Berechnung und Auswirkungen
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmer bei vorübergehenden Arbeitsausfällen absichert. Wir erklären, wie viel netto tatsächlich bleibt.
Höhe des Kurzarbeitergeldes 2026
Das KUG beträgt:
- 60% des ausgefallenen Nettoentgelts (für Arbeitnehmer ohne Kinder)
- 67% des ausgefallenen Nettoentgelts (für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind)
Beispielberechnung: 50% Kurzarbeit
Ausgangslage: 4.000 Euro Brutto/Monat, SK1, keine Kinder
- Normales Netto: ca. 2.600 Euro
- Bei 50% Kurzarbeit: 2.000 Euro Brutto werden gearbeitet, 2.000 Euro Brutto fallen aus
- Ausgefallenes Netto: ca. 1.300 Euro
- KUG (60%): ca. 780 Euro
- Reguläres Netto für geleistete 50%: ca. 1.300 Euro
- KUG: ca. 780 Euro
- Gesamt netto: ca. 2.080 Euro (statt 2.600 € normal)
Steuerliche Behandlung des KUG
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Jedoch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige (steuerpflichtige) Einkommen. Das bedeutet: Am Ende des Jahres kann es zu einer Steuernachzahlung kommen, wenn das normale Jahreseinkommen plus KUG zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führt.
Wichtig: Wer KUG erhalten hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn das KUG mehr als 410 Euro im Jahr beträgt.
Aufstockung durch den Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber stocken das KUG freiwillig auf – häufig auf 80 oder 90% des Nettolohns. Diese Aufstockung ist bis zur Höhe von 80% des ausgefallenen Nettolohns steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Darüber hinausgehende Beträge sind lohnsteuerpflichtig.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt bei verschiedenen Kurzarbeitsszenarien mit dem Brutto-Netto-Rechner.
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