Lohnsteuerbescheinigung 2026: Was die Bescheinigung bedeutet und wozu sie dient
Veröffentlicht am 5. April 2026
Lohnsteuerbescheinigung 2026: Alle Felder erklärt
Die Lohnsteuerbescheinigung erhalten Arbeitnehmer nach dem Jahresende (für das vergangene Jahr). Sie ist die Grundlage für die Steuererklärung und wird elektronisch vom Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelt.
Was ist die Lohnsteuerbescheinigung?
Die Lohnsteuerbescheinigung (offiziell: "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug") ist eine jährliche Abrechnung aller lohnsteuerrelevanten Daten:
- Wie viel haben Sie verdient?
- Wie viel Lohnsteuer wurde einbehalten?
- Wie viel Soli und Kirchensteuer?
- Wie viel Sozialversicherungsbeiträge?
Die wichtigsten Felder der Lohnsteuerbescheinigung
Zeile 3 – Bruttoarbeitslohn Der steuerpflichtige Arbeitslohn des Jahres. Enthält alle steuerpflichtigen Lohnbestandteile, aber NICHT steuerfreie Bestandteile (z.B. steuerfreie Nachtzuschläge).
Zeile 4 – Einbehaltene Lohnsteuer Die gesamte im Jahr einbehaltene Lohnsteuer (monatliche Vorauszahlungen addiert).
Zeile 5 – Solidaritätszuschlag Der einbehaltene Solidaritätszuschlag (0 bei den meisten Arbeitnehmern 2026).
Zeile 6 – Kirchensteuer Die einbehaltene Kirchensteuer (nur für Kirchenmitglieder).
Zeile 22 – Arbeitnehmer-Anteil Rentenversicherung Was Sie ins Rentensystem eingezahlt haben – relevant für Rentenpunkte.
Zeile 23 – Arbeitnehmer-Anteil Krankenversicherung Ihr KV-Beitrag – wichtig für die Sonderausgaben in der Steuererklärung.
Wozu brauche ich die Lohnsteuerbescheinigung?
- Steuererklärung: Die Daten werden in die Anlage N (Nichtselbstständige Arbeit) übernommen
- Elterngeldantrag: Nachweis des Einkommens im Bemessungszeitraum
- Krankengeldzahlungen: Krankenkassen brauchen Einkommensnachweise
- Kreditantrag bei Banken: Einkommensnachweis
- Behördengänge: Viele Ämter verlangen Einkommensnachweise
Was, wenn die Lohnsteuerbescheinigung Fehler enthält?
Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber – er muss eine korrigierte Bescheinigung ausstellen. Da die Bescheinigung elektronisch ans Finanzamt übermittelt wird, muss der Arbeitgeber auch dort eine Korrektur einreichen.
Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner, um zu prüfen, ob Ihre monatlichen Abzüge in Ihrer Abrechnung korrekt berechnet wurden.
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