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Nebenjob und Steuern 2026: Was erlaubt ist und wie der zweite Job versteuert wird

Veröffentlicht am 25. März 2026

Nebenjob und Steuern 2026: Die wichtigsten Regeln

Ein Nebenjob ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt – sofern der Arbeitsvertrag keine Klausel enthält, die ihn verbietet oder genehmigungspflichtig macht. Steuerlich wird ein Nebenjob anders behandelt als der Hauptjob.

Steuerklasse 6: Das Prinzip des Zweitjobs

Beim ersten Arbeitgeber gilt Ihre normale Steuerklasse (1–5). Beim zweiten Arbeitgeber wird automatisch Steuerklasse 6 angewendet – ohne Freibeträge. Das bedeutet:

In Steuerklasse 6 gibt es keinen Grundfreibetrag, keinen Werbungskosten-Pauschbetrag und keine sonstigen Freibeträge. Die Lohnsteuer beginnt sofort ab dem ersten Euro.

Beispiel: 800 Euro Nebenjob brutto in SK6

  • Lohnsteuer (ca. 25%): ca. 200 Euro
  • Sozialabgaben (ca. 20%): ca. 160 Euro
  • Netto: ca. 440 Euro
Das ist deutlich weniger als im Hauptjob bei vergleichbarem Brutto.

Der Minijob als Nebenjob

Eine sehr sinnvolle Alternative ist der Minijob bis 556 Euro/Monat (2026). Bei einem Minijob als Nebenjob zahlt der Arbeitnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von ca. 30% – die treffen den Arbeitnehmer nicht.

Netto bei 556 Euro Minijob-Brutto: fast vollständig 556 Euro!

Allerdings: Der Minijob-Verdienst wird trotzdem in der Steuererklärung angegeben und unterliegt dem Progressionsvorbehalt (erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen).

Selbstständiger Nebenverdienst

Wer nebenbei freiberuflich oder gewerblich tätig ist, muss die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Bis zu 24.500 Euro Gewinn gilt die Kleinunternehmerregelung – keine Umsatzsteuer, aber volle Einkommensteuer auf den Gewinn.

Freibetrag für Nebeneinkünfte: Es gibt keinen speziellen Freibetrag für Nebeneinkünfte. Die Einkünfte werden zum übrigen Einkommen addiert und progressiv besteuert. Werbungskosten können aber abgesetzt werden.

Kann man zwei Minijobs haben?

Grundsätzlich darf man nur einen Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob steuerfrei haben. Ein zweiter Minijob wird zum ersten addiert – dann gelten beide zusammen als reguläre Beschäftigung, sofern die Grenze überschritten wird.

Ausnahme: Zwei Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern sind möglich, wenn die Gesamtvergütung 556 Euro/Monat nicht überschreitet.

Berechnen Sie Ihr Nettoeinkommen aus Haupt- und Nebenjob mit dem Brutto-Netto-Rechner.