Sachbezugswerte 2026: Firmenwagen, Mahlzeiten und andere geldwerte Vorteile
Veröffentlicht am 28. März 2026
Sachbezugswerte 2026: Was geldwerte Vorteile kosten
Wenn der Arbeitgeber Leistungen statt Bargeld zahlt – Mahlzeiten, Unterkunft, Firmenwagen – sind diese grundsätzlich steuerpflichtig. Für die Berechnung gelten amtliche Sachbezugswerte.
Sachbezugswert Mahlzeiten 2026
Das Bundesfinanzministerium legt jährlich neue Sachbezugswerte für Mahlzeiten fest:
- Frühstück: 2,17 Euro/Tag
- Mittag- und Abendessen: je 4,13 Euro/Tag
- Vollverpflegung: 10,43 Euro/Tag
Sachbezugswert Unterkunft 2026
Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft oder ein Zimmer, gilt ein Sachbezugswert von 283 Euro/Monat (West) für eine einfache Unterkunft. Für möblierte Wohnungen oder höherwertige Unterkünfte wird der ortsübliche Mietwert angesetzt.
Firmenwagen: Die 1%-Regelung 2026
Der Firmenwagen ist der bekannteste geldwerte Vorteil. Wer den Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss monatlich 1% des Bruttolistenpreises (bei Erstzulassung) als geldwerten Vorteil versteuern.
Beispiel: Fahrzeug mit 40.000 Euro Listenpreis
- Geldwerter Vorteil: 1% × 40.000 = 400 Euro/Monat
- Diese 400 Euro werden zum Bruttogehalt addiert und normal besteuert
- Zusätzlich: 0,03% des Listenpreises × Entfernung Wohnung-Arbeit pro Monat für Fahrten zur Arbeit
Plug-in-Hybride: 0,5%-Regelung unter bestimmten Voraussetzungen (Reichweite, CO2-Emission).
Fahrtenbuch als Alternative
Wer statt der pauschalen 1%-Regelung das Fahrtenbuch wählt, versteuert nur den tatsächlichen privaten Anteil der Fahrten. Das lohnt sich, wenn der private Anteil gering ist. Das Fahrtenbuch muss vollständig und zeitnah geführt werden.
Berechnen Sie die Auswirkung des geldwerten Vorteils auf Ihr Nettogehalt im Brutto-Netto-Rechner.
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