Steuererklärung 2026: Wer muss, wer sollte – und was Sie zurückbekommen
Veröffentlicht am 20. März 2026
Steuererklärung 2026: Pflicht, Chance oder beides?
In Deutschland ist die Einkommenssteuererklärung nicht für alle Arbeitnehmer Pflicht. Für viele ist sie jedoch eine Chance, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen. Wir erklären die Regeln für 2026.
Wer MUSS eine Steuererklärung abgeben?
Folgende Gruppen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet:
1. Steuerklassenkombination 3/5 Wenn Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben, müssen beide eine Steuererklärung abgeben. Denn in Steuerklasse 5 wird zu wenig Steuer einbehalten.
2. Nebeneinkünfte über 410 Euro Wer neben dem Hauptjob Einkünfte aus Selbstständigkeit, Vermietung, Kapitalvermögen (soweit über Freistellungsauftrag) oder sonstigen Quellen erzielt, die 410 Euro im Jahr überschreiten.
3. Bezug von Lohnersatzleistungen Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld über 410 Euro/Jahr lösen den Progressionsvorbehalt aus. Diese Leistungen sind selbst steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
4. Berufsausübung in mehreren Gemeinden Wer an mehreren Standorten arbeitet und deswegen einen Werbungskostenpauschalbetrag nicht komplett ausgeschöpft hat.
Wer SOLLTE freiwillig abgeben?
Die durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland beträgt rund 1.095 Euro (Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine). Folgende Gruppen profitieren besonders:
Pendler: Wer mehr als ca. 15 km zur Arbeit fährt, kommt schnell über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.
Menschen mit hohen Krankheitskosten: Außergewöhnliche Belastungen (Arztkosten, Medikamente, Pflegekosten) können nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung abgesetzt werden.
Handwerkerleistungen: 20% der Lohnkosten (nicht Material) für Handwerker im privaten Haushalt, max. 1.200 Euro/Jahr.
Kapitalerträge mit niedrigem Steuersatz: Wer im Jahr weniger als ca. 17.000 Euro (SK1) verdient, kann zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückfordern.
Rentner: Oft wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten oder Sonderausgaben wie Krankenversicherungsbeiträge wurden nicht berücksichtigt.
Abgabefristen 2026 (für das Jahr 2025)
- Pflichtveranlagung ohne Steuerberater: 31. Juli 2026
- Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 28. Februar 2027
- Freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung): Bis zu 4 Jahre rückwirkend (also bis 2029 für das Jahr 2025)
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