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Steuerklasse 4 mit Faktor 2026: Berechnung und Antrag beim Finanzamt

Veröffentlicht am 8. Mai 2026

Steuerklasse 4 mit Faktor 2026: Die smarte Ehegattenwahl

Viele Ehepaare kennen entweder die Standardoption (beide SK4) oder das 3/5-Modell. Aber es gibt eine dritte, oft bessere Variante: Steuerklasse 4 mit Faktor.

Was ist der Faktor in Steuerklasse 4?

Der Faktor berücksichtigt das Verhältnis der Einkommen der Ehepartner. Er wird so berechnet, dass die monatliche Steuerbelastung auf beide Partner fair aufgeteilt wird – entsprechend ihrer Anteile am Gesamteinkommen.

Formel: Faktor = Jahressteuer beim Splittingverfahren ÷ Summe der Jahressteuern in SK4

Der Faktor liegt immer zwischen 0 und 1. Je stärker die Einkommensunterschiede, desto geringer der Faktor für den Geringverdiener.

Vorteil gegenüber 3/5

Problem bei 3/5: Im Mai führt die SK5 zu hohen Steuerabzügen beim Geringverdiener, bei der Steuererklärung gibt es meist eine Nachzahlung.

Vorteil des Faktors: Die Steuerbelastung wird bereits monatlich fair aufgeteilt. Keine oder nur minimale Nachzahlungen. Beide Partner zahlen "ihren" gerechten Anteil.

Beispiel: Faktorberechnung 2026

Ehepaar: Partner A: 5.000 € Brutto/Monat, Partner B: 2.500 € Brutto/Monat

Schritt 1: Jahressteuer in SK4 berechnen:

  • Partner A (60.000 € Jahresbrutto, SK4): ca. 12.800 € Lohnsteuer
  • Partner B (30.000 € Jahresbrutto, SK4): ca. 4.300 € Lohnsteuer
  • Summe SK4: ca. 17.100 €
Schritt 2: Splittingsteuer berechnen (Gesamteinkommen 90.000 €, Splitting):
  • Jahressteuer mit Splitting: ca. 14.600 €
Schritt 3: Faktor = 14.600 ÷ 17.100 = 0,854

Anwendung:

  • Partner A: Steuer in SK4 × 0,854 = 12.800 × 0,854 = ca. 10.931 €/Jahr
  • Partner B: Steuer in SK4 × 0,854 = 4.300 × 0,854 = ca. 3.672 €/Jahr
  • Gesamt: ca. 14.603 € – fast exakt die Splittingsteuer!

Antrag beim Finanzamt

Den Antrag auf Steuerklasse 4 mit Faktor stellen Sie mit dem Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" oder direkt über ELSTER (online Steuerportal). Der Faktor wird dann von beiden Arbeitgebern im ELStAM-Verfahren berücksichtigt.

Der Faktor muss jährlich neu beantragt werden, wenn er sich nicht automatisch aktualisiert.

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt in SK4 mit Faktor mit dem Brutto-Netto-Rechner.