Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld 2026: Berechnung und steuerliche Behandlung
Veröffentlicht am 20. April 2026
Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld 2026
Urlaub und Urlaubsgeld sind für viele Arbeitnehmer jährlich wiederkehrende Themen. Wir klären, was Ihnen zusteht und wie es besteuert wird.
Gesetzlicher Mindesturlaub 2026
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr vor. Bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 Tage.
In der Praxis gewähren die meisten deutschen Arbeitgeber deutlich mehr Urlaub:
- Durchschnitt Deutschland: 29–30 Urlaubstage pro Jahr
- Tarifverträge (z.B. TVöD): oft 30 Tage
- Manche Unternehmen bieten 33–36 Tage
Urlaubsentgelt vs. Urlaubsgeld
Urlaubsentgelt (gesetzlich): Der Arbeitnehmer erhält während des Urlaubs seinen normalen Lohn. Das ist keine Sonderleistung, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Urlaubsgeld (freiwillig): Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum normalen Lohn eine Sonderzahlung während des Urlaubs – oft ein halbes Monatsgehalt oder ein Festbetrag. Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Steuerliche Behandlung des Urlaubsgeldes
Das Urlaubsgeld wird wie eine Sonderzahlung behandelt und ist vollständig lohnsteuerpflichtig. Es gibt keine besondere steuerliche Begünstigung (anders als z.B. steuerfreie Zuschläge).
Das Urlaubsgeld wird im Auszahlungsmonat zusammen mit dem regulären Gehalt besteuert. Das führt zu einer erhöhten Steuerbelastung im Urlaubsmonat.
Beispiel:
- Brutto 3.500 Euro/Monat → normal ca. 2.300 Euro netto
- Urlaubsgeld 1.500 Euro brutto dazu → Gesamtbrutto 5.000 Euro
- Gesamtnetto ca. 3.100 Euro → Urlaubsgeld bringt nur ca. 800 Euro netto (statt 1.500 Euro brutto)
Resturlaub und Verfall 2026
Grundsätzlich verfällt nicht genommener Urlaub am 31. März des Folgejahres. Ausnahmen:
- Wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht nehmen konnte (Krankheit, Arbeitgeberanforderung)
- Wenn der Arbeitgeber den Urlaub nicht genehmigt hat
Urlaubsabgeltung: Wie wird sie versteuert?
Die Urlaubsabgeltung wird als normaler Arbeitslohn versteuert. Sie ist nicht nach der Fünftelregelung begünstigt – anders als Abfindungen.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt inkl. Urlaubsgeld mit dem Brutto-Netto-Rechner.
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