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Werbungskosten 2026: Alles was Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können

Veröffentlicht am 22. März 2026

Werbungskosten 2026: Die vollständige Übersicht für Arbeitnehmer

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Ihnen durch Ihren Beruf entstehen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Pauschbetrag von 1.230 Euro. Wer mehr ausgegeben hat, kann die tatsächlichen Kosten geltend machen – und oft Hunderte Euro Steuern sparen.

1. Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale)

Die Pendlerpauschale beträgt 2026 0,38 Euro pro Kilometer für alle Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung). Gilt für alle Verkehrsmittel (auch Fahrrad oder zu Fuß).

Berechnung: Entfernung (km) × 0,38 € × Arbeitstage (max. 220 angenommen)

Beispiel: 30 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.508 Euro/Jahr Werbungskosten Das überschreitet den Pauschbetrag um 1.278 Euro und spart bei 36% Grenzsteuersatz ca. 460 Euro Steuern.

2. Arbeitsmittel

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden:

  • Computer, Drucker, Monitor: absetzbar (bei Preis über 800 Euro netto ggf. auf mehrere Jahre verteilt)
  • Schreibtisch, Bürostuhl: absetzbar
  • Fachbücher, Zeitschriften: vollständig absetzbar
  • Büromaterial (Stifte, Papier, Ordner): vollständig
Sofortabschreibung: Gegenstände bis 800 Euro netto können im Anschaffungsjahr vollständig abgesetzt werden (GWG – geringwertige Wirtschaftsgüter).

3. Fortbildungskosten

Alle Kosten für berufliche Weiterbildung sind absetzbar:

  • Seminargebühren, Kurse, Online-Kurse
  • Prüfungsgebühren (z.B. IHK, DEKRA)
  • Fachliteratur und Lernmittel
  • Reisekosten zur Fortbildungsstätte
  • Unterbringungskosten bei mehrtägigen Seminaren
Studium und Ausbildung (Erstausbildung) gelten steuerrechtlich als Sonderausgaben, nicht als Werbungskosten – also gedeckelt und kein Verlustvortrag.

4. Kontoführungsgebühren

Pauschal können Sie 16 Euro/Jahr für Kontoführungsgebühren absetzen – ohne Nachweis.

5. Gewerkschaftsbeiträge

Vollständig als Werbungskosten absetzbar.

6. Berufliche Telefon- und Internetkosten

Wenn Telefon/Internet auch beruflich genutzt wird: ohne Einzelnachweis pauschal 20 Euro/Monat absetzbar.

7. Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort führt, kann folgende Kosten absetzen:

  • Unterkunftskosten (max. 1.000 Euro/Monat)
  • Heimfahrten (einmal pro Woche, Pendlerpauschale)
  • Mehraufwand für Verpflegung (in den ersten 3 Monaten)

8. Berufskleidung

Nur typische Berufskleidung (Schutzkleidung, Uniform, Richterrobe, Ärztekit) ist absetzbar. Normale Kleidung, die auch privat getragen werden könnte, ist NICHT absetzbar – selbst wenn man sie nur für die Arbeit kauft.

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten und sehen Sie die Auswirkung auf Ihr Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner.